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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 23.02.2006

16 Ta 88/06

Normen:
ZPO § 775 Nr. 2 § 776 Satz 2 Halbs. 2 § 769 Abs. 1

Fundstellen:
JurBüro 2006, 383
Rpfleger 2006, 420

1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig: Sie ist nach §§ 793 , 567 Abs. 1 ZPO statthaft sowie form- und fristgerecht (§ 569 ZPO ) eingelegt worden. 2. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. Die vom Arbeitsgericht [...]
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