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LAG Berlin - Entscheidung vom 09.05.2006

17 Ta (Kost) 6056/06

Normen:
RVG § 11 Abs. 5

Die Beschwerde ist begründet. Die Festsetzung der Vergütung der Prozessbevollmächtigten des Klägers war abzulehnen, weil der Kläger gegen den Gebührenanspruch Einwendungen erhoben hat, die nicht im Gebührenrecht ihren [...]
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