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KG - Entscheidung vom 23.06.2006

4 Ws 62/06

Normen:
RVG-VV Nr. 4102 Nr. 3

Fundstellen:
AGS 2007, 241

I. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die dem Pflichtverteidiger aus der Landeskasse zu erstattenden Gebühren und Auslagen durch Beschluss vom 10. Januar 2006 auf 887, 28 EUR festgesetzt und es dabei ablehnt, [...]
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