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FG Nürnberg - Entscheidung vom 04.05.2006

VI 200/05

Normen:
EStG § 9 § 19 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
EFG 2007, 771

Streitig ist, ob die Zahlung der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch deren Arbeitgeber als Arbeitslohn zu werten ist. Die Klägerin wurde in den Streitjahren 1998 bis 2000 [...]
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