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FG München - Entscheidung vom 20.09.2006

4 K 755/04

Normen:
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1
BGB § 2318

Fundstellen:
EFG 2007, 270

I. Streitig ist nur noch, in welcher Höhe ein Geldvermächtnis um einen Pflichtteilsanspruch nach § 2318 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) gekürzt werden darf, wenn darüber ein Vergleich geschlossen wurde. Am 3.5.1999 [...]
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