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FG München - Entscheidung vom 24.05.2006

9 K 4609/04

Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 6
LStR 2001 R 43 Abs. 5

Streitig ist der Abzug von Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten. Die ledige Klägerin absolvierte im Rahmen des Studiengangs 'Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Management/Marketing' an der [...]
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