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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 11.08.2006

18 K 5042/05 Kg

Normen:
EStG § 32 Abs. 4 § 62 § 63 Abs. 1
SGB VI § 58 Abs. 1
AO § 171 Abs. 10

Fundstellen:
EFG 2006, 1764

Der Kläger bezog Kindergeld für seinen Sohn 'A' (geboren im September 1984). Im September 2002 legte er der Beklagten -im Folgenden: Familienkasse- die Bescheinigung eines Berufskollegs vor, wonach 'A' vom August 2002 [...]
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