Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BVerwG - Entscheidung vom 08.11.2006

1 PKH 61.06

BVerwG, Beschluss vom 08.11.2006 - Aktenzeichen 1 PKH 61.06

DRsp Nr. 2006/28512

Gründe:

Den Klägern kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt nicht beigeordnet werden, weil das Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. Juli 2006 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg geboten hat. Das ergibt sich aus dem Beschluss vom 4. Oktober 2006 - BVerwG 1 B 148.06 -, mit dem die Beschwerde der Kläger noch vor Eingang des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe am 18. Oktober 2006 verworfen wurde.

Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen, vom 10.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 445/06