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VGH Hessen - Entscheidung vom 12.10.2005

1 TE 2154/05

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 2
GKG § 52 Abs. 5

Fundstellen:
NVwZ-RR 2006, 655
ZBR 2006, 205

Die im eigenen Namen eingelegte Beschwerde des Bevollmächtigten des Antragstellers ist gemäß §§ 32 Abs. 2 , 33 Abs. 3 RVG zulässig und begründet. Das Verwaltungsgericht hätte den Streitwert für das Verfahren auf [...]
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