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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 21.06.2005

11 S 806/05

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 3
GKG § 53 Abs. 3 Nr. 2

Fundstellen:
NVwZ-RR 2006, 219

Die mit Schreiben vom 07.03.2005 eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17.01.2005, zugestellt am 02.03.2005, ist unzulässig. Gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO muss sich vor dem [...]
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