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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 27.06.2005

7 S 1032/02

Normen:
UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2
UVG § 1 Abs. 2
UVG § 5 Abs. 1
UVG § 6 Abs. 4

Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Höhe von 15.965,93 DM (8.163,25 EUR). Der am 09.09.1956 in Marokko geborene Kläger war vom Mai 1991 bis zum Mai 1994 [...]
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