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VG Minden - Entscheidung vom 18.03.2005

8 K 3190/04

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 1a § 45 Abs. 2 § 46 Abs. 1, Abs. 2

I. Der Kläger, ein ehemaliger Polizeibeamter, ist Inhaber der von dem Beklagten ausgestellten Waffenbesitzkarte mit der Nr. 5984, in der neben einer Flinte Pump-Action eine Repetierbüchse, eine Pistole und ein Revolver [...]
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