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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 14.09.2005

8 C 10317/05

Normen:
BauGB (F: 2004) § 244, § 244 Abs. 2, (F: 1997) § 1, § 1 Abs. 3, 6, § 1a, § 1a Abs. 3, § 1a Abs. 3 S. 3, § 3, § 3 Abs. 3, § 9, § 9 Abs. 1a, § 9 Abs 1a S. 2, § 9 Abs 4
BImSchG § 22, § 22 Abs. 1, § 22 Abs. 1 S. 1, § 24, § 50
LBauO § 88, § 88 Abs. 1, § 88 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
BauR 2004, 1119
BauR 2004, 1667
BRS 66 Nr. 51
DÖV 2004, 168
DVBl 2004, 261
UPR 2004, 78

Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung gegen [...]
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