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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 29.04.2005

8 B 721/05

Normen:
MG NRW § 19
StAG § 25

Fundstellen:
DÖV 2005, 745
NJW 2005, 2940

Der Antragsteller ist seiner Pflicht nach § 19 MG NRW, auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlich sind, nicht nachgekommen. Zu Recht hat der Antragsgegner [...]
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