I. Die zulässige Berufung der Kläger hat in der Sache Erfolg. A. Die Vollstreckungsgegenklage ist zulässig (§§ 767 , 794 Abs. 1 Nr. 1 , 795 ZPO ). I. Die Vollstreckungsgegenklage ist statthaft. Die Auslegung des [...]
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