I. Beschwerde der Antragstellerin: Die sofortige Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Zutreffend hat das Amtsgericht die Kostenfolge des § 626 Abs. 1 i.V. m. 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO angewandt. Danach trägt [...]
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