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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 17.05.2005

8 W 183/05

Normen:
ZPO (n.F.) § 307
RVG-VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3105

Fundstellen:
JurBüro 2005, 587
MDR 2005, 1259
NJW-RR 2005, 1735
OLGReport-Stuttgart 2006, 33

I. Nach Abschluss des schriftlichen Vorverfahrens erkannte der Beklagte schriftsätzlich die Klagforderung vor Durchführung eines Termins zur mündlichen Verhandlung an. Der anberaumte Termin zur Güteverhandlung und [...]
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