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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 14.06.2005

1 Ws 304/05

Normen:
StPO § 119 Abs. 3
UVollzO § 67 Abs. 1

Fundstellen:
NStZ-RR 2006, 28
StV 2007, 88

Die Beschwerde ist gemäß §§ 304 , 119 Abs. 3 StPO zulässig, in der Sache indessen unbegründet. Der Untersuchungsgefangene hat am 31. Mai 2005 die Abgabe einer vollzuglich angeordneten Urinprobe verweigert. Die [...]
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