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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 23.02.2005

3 UF 3/05

Normen:
BGB § 187 Abs. 2
BGB § 188 Abs. 2
BGB § 1587 Abs. 2
BGB § 1587a Abs. 3

Fundstellen:
FamRZ 2005, 1257
OLGReport-Oldenburg 2005, 349

Der Ehemann ist am 1. Juli 1955 geboren. Die Ehezeit endete am 30. Juni 2004. Das Amtsgericht hat bei der Umrechnung der vom Ehemann erworbenen Anwartschaft auf VBL-Zusatzversorgung ein 'Lebensalter zum Ende der [...]
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