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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 12.09.2005

8 U 2615/04

Normen:
ZPO § 313a Abs. 1 S. 1 § 540 Abs. 2
EGZPO § 26 Nr. 8
VHB 92 § 9 Nr. 2 b
VGB 88 § 9 Nr. 2 c

Fundstellen:
VersR 2006, 357

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2 , 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen. Die zulässige Berufung des Klägers, mit der dieser die Abänderung des Ersturteils und die [...]
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