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OLG München - Entscheidung vom 12.05.2005

5St RR 37/05

Normen:
JGG § 54 Abs. 1
StPO § 267 Abs. 3 Satz 1
StPO § 357

Die gemäß §§ 341 , 344 StPO zulässigen Revisionen der Angeklagten A und B haben mit der Sachrüge Erfolg, weil die in den Urteilsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen zum Rechtsfolgenausspruch lückenhaft sind [...]
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