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OLG Köln - Entscheidung vom 28.07.2005

19 W 37/05

Normen:
ZPO § 572 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2005, 582

Der Senat ist derzeit mangels zulässiger Vorlage der sofortigen Beschwerde der Klägerin zu einer Sachentscheidung nicht berufen, denn das nach § 572 Abs. 1 ZPO vorgeschriebene Abhilfeverfahren ist nicht ordnungsgemäß [...]
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