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OLG Köln - Entscheidung vom 05.12.2005

2 U 103/05

Normen:
BGB § 1643 § 2180 § 2307

Fundstellen:
FamRZ 2007, 169

1. Die zulässige Berufung des Beklagten hat keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ). Der Klägerin steht gegen den Beklagten der geltend gemachte Vermächtnisanspruch zu, § 2174 BGB . Entgegen der Auffassung [...]
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