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OLG Köln - Entscheidung vom 15.07.2005

19 W 38/05

Normen:
GKG § 68
RVG § 32
ZPO § 3 §§ 567 ff.

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2005, 556

Die gemäß §§ 32 Abs. 2 RVG , 68 GKG , 567 Abs. 1 ZPO statthafte eigene Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten ist als unzulässig zu verwerfen, da in der angefochtenen Entscheidung der Gegenstandswert des [...]
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