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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 11.11.2005

13 W 124/05

Normen:
ZPO § 128 Abs. 2 § 278 Abs. 6 § 495a § 574 Abs. 1 Nr. 2
RVG-VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1

I. Die Beklagte begehrt im Kostenfestsetzungsverfahren die Festsetzung einer Terminsgebühr, nachdem das Verfahren ohne mündliche Verhandlung durch Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO beendet wurde. Die Beklagte ist der [...]
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