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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 16.08.2005

1 AK 40/05

Normen:
EuAlÜbk Art. 16 Abs. 2 Art. 3 Abs. 1, 2
IRG § 6

Fundstellen:
StV 2005, 672

Die Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft kommt nach derzeitigem Sachstand nicht in Betracht, da das Festnahmeersuchen von Interpol Ankara vom 10.08.2005 nicht den formellen Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 2 [...]
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