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OLG Hamm - Entscheidung vom 30.09.2005

22 U 185/05

Normen:
KV-GKG Nr. 9300

Fundstellen:
NJW 2006, 306
OLGReport-Hamm 2006, 98

Die gem. § 66 I 1 GKG zulässige Erinnerung des Klägervertreters hat in der Sache keinen Erfolg. Die Aktenversendungspauschale ist gem. KV 9003 GKG in der von der Geschäftsstelle angesetzten Höhe von 12 EUR entstanden. [...]
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