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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 22.09.2005

22 U 227/04

Normen:
BGB § 288 Abs. 1 (a.F.)

Fundstellen:
InVo 2006, 139

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen A (im folgenden A GmbH) mit Sitz in O1 und macht als solcher gegen den Beklagten einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Abgabe einer Freigabeerklärung [...]
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