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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 23.03.2005

23 U 308/03

Normen:
BGB § 634 Abs. 2 § 280 Abs. 1 § 241 Abs. 2

Beide Berufungen sind zulässig, haben in der Sache aber keinen Erfolg. Da die Rechtssache außerdem keine grundsätzliche Bedeutung hat und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen [...]
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