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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 13.01.2005

3 U 109/04

Normen:
ARB 94 § 5 Nr. 3 lit. b

Die Klägerin verlangt von der beklagten Rechtsschutzversicherung 11.472,25 Euro; es handelt sich dabei um Anwaltskosten der Klägerin aus dem Rechtsstreit Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2/25 O 273/03, der durch [...]
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