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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 30.09.2005

19 W 42/05

Normen:
ZPO § 767

Die sofortige Beschwerde des Klägers ist nicht begründet. Zu Recht hat das Landgericht den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 769 ZPO zurückgewiesen. Denn die Vollstreckungsgegenklage [...]
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