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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 27.07.2005

5 WF 141/05

Normen:
SGB XII § 90 Abs. 3
ZPO § 115

Das Amtsgericht hat dem Antragsgegner Prozeßkostenhilfe für das Sorgerechtsverfahren verweigert, weil es ihn für verpflichtet gehalten hat, seine Lebensversicherung einzusetzen. Diese hatte zur Zeit der Entscheidung [...]
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