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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 21.06.2005

I-10 W 45/05

Normen:
GKG § 2 Abs. 1 § 66 Abs. 1
SGB IV § 71a
SGB III § 363 § 364 § 365

Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2005, 484

I. Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den im Tenor bezeichneten Kostenansatz nebst Kostenrechnung ist gemäß § 66 Abs. 1 GKG zulässig, jedoch unbegründet. Die darin angesetzten Kosten betreffen das [...]
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