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OLG Celle - Entscheidung vom 09.02.2005

9 U 172/04

Normen:
GKG § 22 Abs. 1

Fundstellen:
NZG 2005, 764
OLGReport-Celle 2005, 372

I. Der Kläger ist Gesellschafter der beklagten GmbH, die ihren satzungsmäßigen Sitz in B. ... hat; dort befindet sich auch der tatsächliche Verwaltungssitz. Der Kläger begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit von [...]
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