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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 14.01.2005

9 UF 219/04

Normen:
ZPO § 621e
BGB § 1587 Abs. 2 § 1587a Abs. 1 S. 1 § 1587b
SGB VI § 76 Abs. 2 S. 3 §§ 79 ff.
VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
FamRZ 2006, 427
FamRZ 2006, 796
OLGReport-Brandenburg 2005, 1003

Die gemäß § 621 e ZPO statthafte und in zulässiger Weise eingelegte befristete Beschwerde der B... hat Erfolg. Ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich findet wegen der in §§ 1587 b Abs. 5 BGB , 76 Abs. 2 S. 3 [...]
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