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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 07.03.2005

L 11 KR 3402/04 AK-B

Normen:
SGG § 193
ZPO § 93

Die zulässige Beschwerde der Klägerin ist im Ergebnis unbegründet, da die Beklagte ihr überhaupt keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten hat. Nach § 193 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) in der Fassung von Art 6 [...]
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