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LG Potsdam - Entscheidung vom 01.08.2005

5 T 252/05

Normen:
InsO § 59 abs. 1 § 63 Abs. 1

Fundstellen:
ZIP 2005, 1698
ZIV 2005, 648

I. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 05.09.2001 zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt. Die Tätigkeit endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens [...]
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