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LG Heilbronn - Entscheidung vom 18.03.2005

1 T 113/05

Fundstellen:
Rpfleger 2005, 465

Die sofortige Beschwerde des Schuldners ist - soweit sie sich gegen die gem. Ziff. 2 der angefochtenen Entscheidung festgesetzte Vergütung des Zwangsverwalters richtet - zulässig, insbesondere statthaft und wurde [...]
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