Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Dem Verteidiger - auch dem Pflichtverteidiger - steht gem. Nr. 4103, 4102 Nr. 3 VV RVG die geltend gemachte Gebühr zu. Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG sieht eine Terminsgebühr für die [...]
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