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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 25.02.2005

9 Ta 18/05

Normen:
KSchG § 4 S. 1 § 5 Abs. 1 S. 1 § 13 Abs. 1 S. 2

I. Der Kläger war seit dem 01.04.2003 bei der Beklagten, die mit in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmern ein Reinigungsunternehmen betreibt, als Glasreiniger gegen Zahlung einer monatlichen Arbeitsvergütung in Höhe [...]
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