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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 03.06.2005

12 Ta 120/05

Normen:
ArbGG § 61 Abs. 1
ZPO § 318

Die Beschwerde ist nicht statthaft. Die Streitwertfestsetzung im Urteil ist für das Arbeitsgericht bindend gemäß § 318 ZPO , sie ist unanfechtbar. Die Möglichkeit einer Beschwerde ist nicht gegeben [...]
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