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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 02.12.2005

4 Ta 279/05

Normen:
RVG § 23 Abs. 1 Satz 1
GKG § 42 Abs. 4 Satz 1

I. Im Ausgangsverfahren klagte die Klägerin mit Klageschrift vom 16.02.2005 auf Feststellung, dass zwischen den Parteien seit 01.02.2005 ein Arbeitsverhältnis besteht, welches nicht durch mündliche Kündigung der [...]
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