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LAG München - Entscheidung vom 28.09.2005

9 TaBV 58/05

Normen:
BetrVG § 23 Abs. 1 § 37 Abs. 2 § 78 Satz 1 § 80 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 § 103 Abs. 2
ZPO § 940

Fundstellen:
AuR 2006, 213

I. Der Antragsteller (Beteiligter zu 1.) ist der beim Antragsgegner (Beteiligter zu 2.) im Betrieb L. gewählte Betriebsrat, der nur aus einer Person (Betriebsobmann) besteht; dieser Betriebsobmann ist Herr M. . [...]
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