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LAG München - Entscheidung vom 12.09.2005

2 Ta 337/05

Normen:
GKG § 42 Abs. 4

I. In dem zugrunde liegenden Kündigungsschutzverfahren haben die Parteien gemäß § 278 Abs. 6 ZPO einen Vergleich geschlossen, in dem u.a. die Freistellung des Klägers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist geregelt ist. [...]
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