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LAG Köln - Entscheidung vom 28.07.2005

6 Ta 192/05

Normen:
ArbGG § 48
GVG § 17a
ZPO § 25 § 29 § 32

Fundstellen:
AuR 2006, 133

I. Die Parteien streiten über eine Schadensersatzpflicht des Beklagten in Höhe von 21.445,03 EUR wegen unrichtiger Angaben über die Voraussetzungen für die Zahlung von Auslandszulagen und Auslandskinderzuschlägen. Auf [...]
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