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LAG Köln - Entscheidung vom 22.02.2005

4 Ta 30/05

Normen:
RVG-GV Nr. 1000
RVG-GV Nr. 1003 der Anl. 1

Fundstellen:
NZA-RR 2005, 437

Nach GV - Nr. 1003 beträgt die Einigungsgebühr 1,0, wenn über den Gegenstand ein anderes Gerichtsverfahren als ein selbständiges Beweisverfahren anhängig ist. Die Anmerkung zu GV - Nr. 1003 präzisiert dazu folgendes: [...]
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