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LAG Köln - Entscheidung vom 20.09.2005

9 Sa 110/05

Normen:
AÜG Art. 1 § 9 Nr. 1 Art. 1 § 10 Abs. 1 S. 1
BGB § 242

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen bereits seit dem 2. November 1984 ein Arbeitsverhältnis besteht, was für die Anwartschaft des Klägers auf betriebliche Versorgungsleistungen maßgeblich ist. Der Kläger [...]
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