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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 31.10.2005

2 Ta 289/05

Normen:
ZPO § 114
SGB IX § 81 Abs. 2 S. 2 § 82

I. Der Antragsteller begehrt vorab Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Zahlung einer Entschädigung, welche in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch mindestens EUR 29.068,35 betragen soll nebst Zinsen. Die [...]
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