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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 05.04.2005

16 Ta 115/05

Normen:
ZPO § 727 Abs. 1
SGB III § 187

Fundstellen:
InVo 2005, 502
JurBüro 2005, 441
NZA-RR 2005, 387
Rpfleger 2005, 456
ZInsO 2005, 1284

I. Mit Versäumnis-Urteil vom 01.02.2002 - 3 Ca 95/02 - verurteilte das Arbeitsgericht Duisburg die Schuldnerin zur Gehaltszahlung an die Gläubigerin in Höhe von 5.228,85 EUR für den Zeitraum 01.10.2001 bis 31.12.2001. [...]
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