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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 29.08.2005

17 Ta 503/05

Normen:
GKG § 42 Abs. 4 Satz 1
ZPO § 3
BGB § 779

Die Beschwerde, die keinen Zulässigkeitsbedenken unterliegt, hat in der Sache keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht hat in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 24.08.2005, mit dem es zugleich sowohl die Bewertung des [...]
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